verschärfte Massnahmen gegen Covid_19
Ab Montag, 3. November 2020 gelten in Nidwalden neue Regeln.
Der Kanton Nidwalden geht in seinen Massnahmen gegen Covid_19 weiter als der Bundesrat. Mit Regierungsratsbeschluss vom 3. November verfügt er aller Voraussicht nach eine generelle Maskenpflicht für Erwachsene auf dem Schulareal. Neu gilt daher ab Montag:
- Lehrpersonen aller Stufen und Angestellte im Schulbetrieb tragen Schutzmasken auf dem gesamten Schulareal. Ausgenommen sind die Unterrichtsräume der Primarschule und im Kindergarten, wenn der Abstand von 1.5 m eingehalten werden kann oder andere Massnahmen (Schutzscheiben) zur Verfügung stehen
- Alle Schülerinnen und Schüler der Stufe Sek I (Zyklus 3) tragen auf dem gesamten Schulareal im Innen- und Aussenbereich inklusive Sporthallen und deren Garderoben sowie auf den Verkehrs- und Aufenthaltsflächen eine Maske
- Im Sportunterricht gilt: In der Primarschule gibt es keine Einschränkungen. Für Lernende der ORS gilt die Schutzmaskenpflicht im Sportunterricht nur dann, wenn der Abstand von 1.5 m nicht eingehalten werden kann
- Die Schutzmasken werden von der Schule zur Verfügung gestellt. Stoffmasken sind erlaubt, müssen aber regelmässig zu Hause gewaschen werden
- Externe Personen tragen auf dem gesamten Schulareal im Innen- und Aussenbereich eine Maske
- Die kommenden beiden Wochen werden für den Verlauf der Pandemie entscheidend sein. Nur gemeinsam gelingt es uns, die Fallzahlen zu senken
Bei Fragen steht Ihnen die Schulleitung gerne zur Verfügung:
Gesamtschulleiter Micha Heimler, micha.heimler@schule-beckenried.ch, 041 624 50 71
Schulleiterin Zyklus 1, Sabine Ettle, sabine.ettle@schule-beckenried.ch, 041 624 50 81
Schulleiterin Zyklus 2, Judith Murer, judith.murer@schule-beckenried.ch, 041 624 50 91
Schulkreis
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Schulleitung
Datum der Neuigkeit 30. Okt. 2020