Schule von A - Z

Wenn Sie schulpflichtige Kinder haben und aus der Gemeinde wegziehen, melden Sie dies bitte möglichst frühzeitig den Lehrpersonen Ihrer Kinder und der Schuladministration.
 

Kontakt

Schuladministration
schuladministration@schule-beckenried.ch
Eine Abmeldung Ihres Kindes infolge Krankheit oder sonstiger unvorhersehbarer Verhinderung muss der Lehrperson per Telefon oder Klapp gemeldet werden. Bei Krankheits-Symptomen bleiben die Kinder zuhause. 
Für längere Absenzen muss ein Dispensgesuch eingereicht werden (siehe Dispensen).
Es kann vorkommen, dass eine Lehrperson krank wird. In diesem Falle werden die Eltern von der Lehrperson per Klapp informiert. Nach Möglichkeit werden die Kinder in der Schule betreut oder in Absprache mit den Eltern nach Hause geschickt.
Falls Sie innerhalb der Gemeinde umziehen oder Ihre Personalien ändern, bitten wir Sie, Ihre neuen Angaben der Schuladministration zu melden.

Kontakt

Schuladministration
schuladministration@schule-beckenried.ch
Sie können Ihr Kind direkt bei der Schuladministration oder mit dem Online-Anmeldeformular unter Link, Online-Schalter, anmelden.
Name
Schulanmeldung.pdf Download 0 Schulanmeldung.pdf

Zu Beginn der ersten Klasse erhalten die Eltern einen Gutschein für eine ärztliche Untersuchung ihres Kindes. Sie sorgen dafür, dass die Untersuchung bis zum 30. April des ersten Schuljahres durchgeführt wird, wobei die Eltern die Arztwahl selber vornehmen. Nach unbenütztem Ablauf dieser Frist ordnet die Schulleitung die Untersuchung bei der Schulärztin resp. beim Schularzt an.

Im Verlauf des ersten Semesters des 9. Schuljahres führt zudem die Schulärztin oder der Schularzt in Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson während einer Doppellektion eine Gesundheitsberatung durch. Die Schülerinnen und Schüler haben nachfolgend die Möglichkeit zu einem Individualgespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt. Sie erhalten dafür von der Schule einen Gutschein.

Die Schule Beckenried fördert individuelle Begabungen der Lernenden hauptsächlich in den Promotionsfächern (Deutsch, Mathematik) und NMG aber auch in anderen Bereichen, die dem Leistungsauftrag der Schule entsprechen.

Ziel der Begabtenförderung ist die Förderung der persönlichen Potenziale und Kompetenzen von leistungsstarken Lernenden durch ressourcenorientiertes und kreatives Arbeiten.

Die Begabtenförderung setzt sich zum Ziel, die leistungsstarken Schülerinnen und Schüler zu fordern und fördern. Dafür braucht es erhöhte Anforderungen, die über den regulären Schulstoff hinausreichen.
Begabtenförderung Ski Alpin richtet sich an sportlich besonders begabte Jugendliche vom 7. bis zum 9. Schuljahr. Die Gemeinde Hergiswil führt dieses Angebot speziell für Sportler aus der Sparte Alpin. Die Gemeinde Beckenried beteiligt sich am Schulgeld.
Der 27. jedes Monats ist an der Schule Beckenried offizieller Besuchstag. Schauen Sie in unsere Klassen vom Kindergarten bis zum 9. Schuljahr. Die Türen sind für Sie offen. In Absprache mit den Lehrpersonen sind Besuche jederzeit möglich.
Das Beurteilungsgespräch zwischen Erziehungsberechtigten und der Klassenlehrperson dient dem Austausch von Informationen über die schulische Entwicklung. In der Regel ist das Kind am Gespräch dabei. Im Kindergarten und den Primarklassen findet jährlich mindestens ein Beurteilungsgespräch statt. In der Orientierungsschule werden im Laufe der Schulzeit mindestens zwei Gespräche zur Standortbestimmung durchgeführt.

Die Klassenlehrpersonen werden sich zu gegebener Zeit mit den Eltern in Verbindung setzen und den Termin vereinbaren.

Die Schul- und Gemeindebibliothek befindet sich im ORS-Schulhaus und ist allen Interessierten als Ort der Wissensvermittlung, Weiterbildung, Freizeitgestaltung und der Begegnung zugänglich. Alle Klassen besuchen regelmässig die Bibliothek. Für die Öffentlichkeit ist die Bibliothek zu folgenden Zeiten offen:

Montag 15.00 – 16.30 und 19.00 – 20.00 Uhr
Mittwoch 19.00 – 20.00 Uhr
Donnerstag 15.00 – 16.30 Uhr
Freitag 15.00 – 16.30 Uhr
Samstag 09.30 – 11.30 Uhr

Während den Schulferien ist die Bibliothek jeweils nur samstags geöffnet.

Weitere Informationen erhalten Sie hier

Im Kanton Nidwalden gelten fürs 2. Kindergartenjahr und die Primarschule Blockzeiten von mindestens 3.5 Stunden jeden Vormittag. Die Kinder des Kindergartens und der Primarschule in Beckenried besuchen somit einheitlich am Vormittag von 7.45 – 11.15 Uhr den Unterricht. Bei kurzfristigen Schulausfällen in Folge Krankheit der Lehrperson werden die Kinder in der Schule betreut oder nach Absprache mit den Eltern nach Hause geschickt.
Konflikte gehören zum Leben: Ob im Kindergarten, in der Schule, im Quartier oder anderswo. Streitereien, Ausgrenzung und Gewalt können die Folge davon sein. Chili, ein Angebot des Roten Kreuzes, vermittelt, wie man offen, kreativ und konstruktiv mit Konflikten umgehen kann.
Es fördert die soziale Kompetenz und leistet einen aktiven Beitrag zur sozialen Integration und zur Gewaltprävention. Weitere Infos finden Sie unter http://www.redcross.ch
Fremdsprachige Kinder, die dem Unterricht in deutscher Sprache noch nicht oder nur ungenügend folgen können, haben Anspruch auf zusätzliche Unterstützung im Fach Deutsch. Am Anfang ist die Förderung intensiv und sollte nach zwei Jahren abgeschlossen sein.
Grundsätze
Eltern und Betreuungspersonen, denen Schülerinnen und Schüler anvertraut sind, übernehmen für deren regelmässigen Schulbesuch und die Erfüllung der Schulpflicht die Verantwortung. Schülerinnen und Schüler können auf begründetes Gesuch der Eltern vom Unterricht dispensiert werden. Für die ausfallende Schulzeit sind die Eltern zuständig. Es können keine Kompensationsleistungen seitens der Schule geltend gemacht werden.

Zuständigkeit
Bis zu einem Tag wird das Gesuch von der Lehrperson bewilligt, wenn es 7 Tage im Voraus eingereicht worden ist. Verspätete Anfragen, deren Ursache voraussehbar ist oder wenn mehrere Kinder derselben Familie betroffen sind, gehen an die Schulleitung.
Gesuche für mehr als einen Tag sind vier Wochen im Voraus an die Schulleitung einzureichen. Über längere Dispensationen als eine Woche sowie generelle Dispensationen von einzelnen Fächern befindet die Schulkommission.

Dispensationsformulare finden Sie auf der Homepage der Schule.

Kontakt

zuständige Lehrperson
Name
Dispensationenregelung_ab_Schuljahr_2017-18.pdf Download 0 Dispensationenregelung_ab_Schuljahr_2017-18.pdf
Für Schülerinnen und Schüler im 8. und 9. Schuljahr besteht die Möglichkeit eines einwöchigen Austausches mit Schülerinnen und Schülern aus dem Wallis.
In jedem Schuljahr findet mindestens ein Elternabend statt. In der Regel findet dieser in den ersten sechs Schulwochen statt. Wenn Klassenlehrpersonen die Schülerinnen und Schüler ein zweites Jahr unterrichten, können sie die Erziehungsberechtigten auch erst nach den Herbstferien zum Elternabend einladen.

Die Erstklasslehrpersonen laden während des 2. Semesters des obligatorischen Kindergartens alle Eltern zum Thema Einschulung ein.

In der 6. Klasse findet als offizieller Elternabend die Information zum Übertritt in die Oberstufe statt. 

Einmal pro Semester findet eine Elternveranstaltung für alle Eltern vom Kindergarten bis zur Abschlussklasse statt. Es geht dabei immer um pädagogische, erzieherische oder psychologische Aspekte der Elternarbeit und soll neben einem Input auch jeweils eine Austauschmöglichkeit für die Eltern beinhalten. Die Anlässe werden rechtzeitig angekündigt und können mit Anmeldung kostenlos besucht werden. 
Eine gesunde und ausgewogene Ernährung fördert die Vitalität und Leistungsfähigkeit. Ein Kind ohne Frühstück zeigt Konzentrationsschwäche und Müdigkeit. Ebenso wichtig sind die weiteren Mahlzeiten Znüni, Mittagessen, Zvieri und Abendessen. Ein Kind benötigt 0,8 bis 1,2 Liter Flüssigkeit (Wasser oder Tee, keine Süssgetränke) pro Tag.
Siehe unter Kaskadenregelung.

Den Ferienplan finden Sie hier.

 

Allerheiligen 01.11.

Maria Empfängnis 08.12.

Joseftag/Seppitag 

Auffahrt 

Brückentag nach Auffahrt

Pfingstmontag 

Fronleichnam 

Brückentag nach Fronleichnam

Die aktuellen Daten sind unter den Veranstaltungen ersichtlich. 

Im Zyklus 3 (7.-9. Klasse) wird einmal pro Woche immer am Mittwochmorgen von 07.00 Uhr bis 07.45 Uhr eine Frühstunde angeboten. Dieses Zeitgefäss wird von einer ORS-Lehrperson betreut und bietet die Chance, ausstehende Arbeiten nachzuholen, verpasste Prüfungen abzulegen oder vergessen gegangene Hausaufgaben nachzuarbeiten.

Schülerinnen und Schüler können für die Frühstunde aufgeboten werden oder von sich aus daran teilnehmen. Es handelt sich allerdings nicht um eine Hausaufgaben- oder Erklärlektion.

Jährlich finden jeweils im Frühjahr und Spätherbst Gemeindeversammlungen der politischen Gemeinde statt. An dieser werden auch die Geschäfte der Schule traktandiert.

An unserer Schule erteilen die Lehrpersonen Hausaufgaben. Damit sollen die Leistungen der Lernenden verbessert und die Motivation und Selbständigkeit erhöht werden. Zudem kann eine Verbindung zwischen Schule und Elternhaus hergestellt werden.
Die Mitarbeit der Eltern sollte so gering wie möglich sein. Förderlich ist die emotionale Unterstützung und Hilfe sowie das Interesse, das Eltern der Schule gegenüber zeigen.
Wer gerne mehr Informationen zu diesem Thema wünscht, kann sich die Broschüre
„Hausaufgaben geben – erledigen – betreuen“ der Erziehungsdirektion des Kantons Freiburg kostenlos herunterladen.
Im Grundsatz wollen wir von der Schule her regelmässig Hausaufgaben geben, diese dafür, wenn immer möglich, auch individualisieren. Lehrpersonen und Fachlehrpersonen sprechen sich bezüglich der Erteilung von Hausaufgaben gemeinsam ab. Hausaufgaben sind ein festes Traktandum an jedem Elternabend.

In den Schulanlagen ist das Tragen von Hausschuhen aus hygienischen Gründen in allen Schulzimmern und Spezialräumen obligatorisch. Es gelten folgende Ausnahmen: Im Metall- und Holzbearbeitungsraum und im Zimmer der Musikschule (Allmend) sind Strassenschuhe erlaubt. In den Turnhallen ist das Tragen von Hallenschuhen obligatorisch.

Die Schule informiert regelmässig über Aktualitäten und Anlässe sowie über Pläne und Entscheidungen von Schulleitung und Schulbehörde auf der Website der Schule. Hier gibt es viele wichtige und interessante Informationen rund um unsere Schule.
Die Schule ist auch an der Gemeindebroschüre „Mosaik“ präsent und liefert in den drei jährlichen Ausgaben auf mehreren Seiten Informationen. Einmal pro Semester verschickt die Schulleitung zudem einen Newsletter.
Darüber hinaus steht die Schuladministration gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung. Sie können die Schule jederzeit mit einem E-Mail kontaktieren.

Der Integrationsgedanke ist gesetzlich bei Bund und Kanton verankert. Kinder mit besonderen Bedürfnissen (IS-Status) werden vom Kindergarten bis zur ORS durch Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen sowie weiteren Fachlehrpersonen der Sonderpädagogik unterstützt. Sie fördern die Kinder in ihrer Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz. Die Einzel- oder Gruppenförderung erfolgt inner- oder ausserhalb der Klasse und kann sowohl zur Prävention von Lernstörungen wie auch als sonderpädagogische Massnahme eingesetzt werden. Alle Angebote sind im Konzept „Integrative Schulung“ vorgestellt.

Die Mittel dieses Fonds können u.a. zur Unterstützung der in Beckenried wohnhaften Musikschüler/innen verwendet werden, wenn Eltern nicht oder kaum in der Lage sind, die für die musikalische Ausbildung der Kinder anfallenden Kosten zu bezahlen.

Bei der Schuladministration oder hier kann das Formular „Beitragsgesuch Musikunterricht“ bezogen werden. Die Eltern der Musikschüler/innen richten die Gesuche jeweils bis spätestens 31. Mai fürs kommende Schuljahr oder bis Ende Januar fürs 2. Semester des laufenden Schuljahres an die Schulverwaltung. Die Gesuche werden vertraulich behandelt.

Kontakt

Schuladministration
schuladministration@schule-beckenried.ch
Name
Gesuch_Jugendfonds_fur_Musikschule.pdf Download 0 Gesuch_Jugendfonds_fur_Musikschule.pdf

Bei Anliegen, Fragen oder Feedbacks ist die Lehrperson erste Ansprechperson. Als nächste Anlaufstelle steht die Stufenleitung für Auskünfte zur Verfügung. Im Zyklus 1 (Kindergarten und 1./2. Klasse) ist das Sabine Ettle, den Zyklus 2 (3.- 6. Klasse) verantwortet Judith Murer und der Zyklus 3 (7.- 9. Klasse) wird von Micha Heimler geleitet. Die Gesamtschulleitung ist nächste Instanz. Im weiteren Verlauf können die Schulkommission und dann der Gemeinderat zum Tragen kommen. 
Für eine optimale Lösungsfindung empfiehlt es sich, die Stufen des Kaskadenmodells Schritt für Schritt zu durchlaufen. Die Schulleitung garantiert in jedem Fall Diskretion. 

1. Lehrperson                
   2. Stufenleitung            
      3. Gesamtschulleitung        
           4. Schulkommission    
              5. Gemeinderat
                

Bitte melden Sie sich, bevor allfällige Missverständnisse entstehen. Erfahrungsgemäss lassen sich in einem sachlichen Gespräch viele Probleme lösen. 
 

An diesem Brauch machen Knaben und Mädchen mit. Kinder, welche mitmachen wollen, sind herzlich willkommen. Der Anlass wird von den Jugendlichen in den Quartieren am Mittwochnachmittag vor dem Samichlaiseinzug selbständig und von der Schule unabhängig organisiert. Schmutzlis und Samichlaise, welche schon vor dem Mittag unterwegs sind, stellen mindestens 7 Tage im Voraus ein Dispensationsgesuch. Das Trycheln in den Schulanlagen ist verboten.

Mit der Kommunikationsplattform Klapp können Elternhaus und Schule bequem per Smartphone kommunizieren, ohne dass die Telefonnummer hinterlegt werden muss. Die Applikation bringt viele Vorteile mit sich und erlaubt einen direkteren Informationsfluss. Neben der Abmeldung kranker Kinder können sich Eltern beispielsweise auch ohne grossen Aufwand für Anlässe der Schule anmelden oder an Umfragen der Klassenlehrperson teilnehmen. 

Zur Betreuung von einzelnen Kindern oder bei schwierigen Klassenkonstellationen werden Klassenassistenzen eingesetzt. Die Betreuungsaufgaben einer Klassenassistenz umfassen je nach persönlichem Bedarf unterrichtsbegleitende, unterstützende Tätigkeiten. Klassenassistenzstunden tragen wesentlich zur Förderung der Selbstkompetenzen bei und unterstützen eine anregende Lern- und Arbeitsatmosphäre.
Als Klassenassistenzen stellt die Schulleitung Personen ein, welche sich durch eine positive Grundhaltung gegenüber Kindern auszeichnen und bereit sind, sich auf soziale Prozesse einzulassen. Eine pädagogische Ausbildung ist dafür nicht Voraussetzung.
In der 6. Klasse und in den ORS-Klassen werden in der Regel Klassenlager durchgeführt. Diese dauern 5 - 7 Tage. Die Gemeinde unterstützt die Lager mit einem Beitrag pro Teilnehmer. Durch Klassenaktionen und Elternbeiträge werden weitere Mittel zur Finanzierung der Lager zusammengetragen. Die Lehrpersonen informieren die Erziehungsberechtigten jeweils frühzeitig über die Durchführung der Klassenlager.
Der Klassenrat ist die regelmässig stattfindende Gesprächsrunde, in der sich Schülerinnen und Schüler und die Klassenlehrperson gemeinsam mit konkreten Anliegen der Klassengemeinschaft beschäftigen und dafür möglichst einvernehmliche Lösungen finden. Die gegenseitige Themeninitiierung und -bearbeitung durch Schülerrat und Klassenrat ist wertvoll.

Die Lerninsel ist ein Fördergefäss, in welchem der SHP der entsprechenden Stufe mit einzelnen Kindern und Kleingruppen intensiver an einem Thema (z.B. Lerninhalt, Arbeitstechnik, Organisation, Konzentration) arbeiten kann. Ebenfalls bietet sie die Möglichkeit, mit einzelnen Kindern fehlende Grundkompetenzen in kurzer Zeit zu erarbeiten oder zu repetieren. Nach der Förderzeit auf der Lerninsel kann ein Kind gestärkt am Klassenunterricht teilnehmen. Der SHP plant den Besuch der einzelnen Kinder zusammen mit der Klassenlehrperson.

Es soll auch möglich sein, dass Kinder, welche die Klassengemeinschaft aktiv stören, zur Entlastung der Situation lektionsweise auf der Lerninsel arbeiten.

Das Lernstudio ist ein kostenpflichtiges, schulergänzendes Angebot, das allen Schülerinnen und Schülern von Beckenried offensteht. Es bietet den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, nach dem Unterricht ihre Hausaufgaben möglichst selbständig und regelmässig zu erledigen. An drei Wochentagen kann das Lernstudio Primar genutzt werden. Die Anmeldung gilt für ein Schuljahr und erfolgt online oder mittels Anmeldeformular.
Die Lernstudio-Lektion darf nicht früher verlassen werden, auch wenn die Hausaufgaben erledigt sind. Auf diese Weise soll eine konzentrierte Arbeitsatmosphäre bis am Schluss gewährleistet bleiben. Das Angebot Lernstudio startet eine Woche nach Beginn des neuen Schuljahres und endet eine Woche vor den Sommerferien.
 

Schülerinnen und Schüler mit Lernschwierigkeiten im Lesen werden speziell gefördert.
Sprachliche Auffälligkeiten werden in den Reihenuntersuchungen im Kindergarten festgestellt oder die Kinder werden von der Klassenlehrperson oder von den Eltern direkt der Logopädin gemeldet. Die Kinder werden daraufhin logopädisch abgeklärt und erhalten bei Bedarf eine Therapie. Die Logopädinnen Lea Felber und Simona Odermatt fördern die Schülerinnen und Schüler von Beckenried im Unterstufenschulhaus.

Zur nachhaltigen Bekämpfung dieser Plage wird eine Fachfrau eingesetzt, welche alle Primar- und Kindergartenklassen bei Bedarf besucht und unter Beachtung der entsprechenden hygienischen Massnahmen die Haare der Kinder kontrolliert. Falls ein Kind Läuse oder Nissen hat, werden die Eltern mit einem Merkblatt informiert und gebeten, ihr Kind und die ganze Familie dagegen zu behandeln. In einer Nachkontrolle wird überprüft, ob die getroffenen Massnahmen erfolgreich waren.

Falls sich Ihr Kind zu Hause vermehrt kratzt und Sie Läuse feststellen, nehmen Sie Kontakt mit Beatrice Zumbühl auf (Tel. 041 620 37 54). Melden Sie Ihre Beobachtungen umgehend der Klassenlehrperson, damit eine Kontrolle eingeleitet werden kann.

Masern sind eine hochansteckende Krankheit und können zu teils schweren Komplikationen führen. Um zu verhindern, dass sich die Masern ausbreiten und um diejenigen zu schützen, die nicht geimpft sind, muss die Schule mit dem Kantonsarzt bei einem Masernfall Massnahmen treffen.
  • Erkrankte Kinder werden nach Hause geschickt.
  • Nicht geimpfte Kinder, die Kontakt zu einer erkrankten Person hatten, werden für maximal drei Wochen von der Schule ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von drei Tagen nach dem Kontakt geimpft werden oder sie die Masern bereits gehabt haben.

Aus diesen Gründen erfasst die Schuladministration diese Daten. Sie werden vertraulich behandelt und nur im Bedarfsfall dem Kantonsarzt zur Verfügung gestellt. Nach Schulaustritt des Kindes werden die Daten gelöscht.

Ab dem fünften Schuljahr erhalten alle Lernenden einen eigenen Laptop. Im One to One Computing erwerben die Schülerinnen und Schüler nützliche Fähigkeiten um mit dem Laptop als Arbeitsinstrument umzugehen. Der Laptop der 5./6. Klasse ist zum Arbeiten in der Schule gedacht und kann nicht nach Hause genommen werden.

Für Kinder, die in einer bestimmten Entfernung zur Schule wohnen (Berggebiet), wird eine Gastfamilie gesucht und eine Entschädigung an die Mittagsverpflegung entrichtet. Gesuche sind durch die Erziehungsberechtigten beim Schuleintritt an die Schulleitung zu richten.
Die Schule Beckenried führt auf der Webseite eine Liste "privater Mittagstisch". Familien, die bereit sind einen Mittagstisch anzubieten, melden sich bei der Schuladministration.

Das Chinderhuis Nidwalden und die Firma Small Foot bieten in Beckenried einen professionellen Mittagstisch an. Informationen sind direkt bei den Anbietern erhältlich. Weitere Infos unter Tagesstrukturen.

Konflikte und Gewalt sind in jeder Schule ein Thema. Falls Sie den Eindruck haben, dass Ihr Kind in der Schule, auf dem Pausenplatz oder auf dem Schulweg wiederholt den negativen und aggressiven Handlungen eines oder mehrerer Kinder ausgesetzt ist, bitten wir Sie, möglichst frühzeitig mit der Klassenlehrperson Kontakt aufzunehmen, damit umgehend unterstützende Massnahmen besprochen und eingeleitet werden können.
  • Handys von Schülerinnen und Schülern sind auf den Schulanlagen der Gemeinde Beckenried während den Unterrichtszeiten stumm zu schalten.
  • Während Exkursionen und Projektwochen bestimmt die verantwortliche Lehrperson, ob Mobiltelefone und tragbare elektronische Mediengeräte mitgenommen werden dürfen. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich an die Anweisungen der Lehrperson zu halten.
  • Werden Mobiltelefone in den Schulanlagen unerlaubt eingesetzt, ziehen die Lehrpersonen die Geräte ein. Sie können nach dem Unterricht wieder abgeholt werden.
  • Aus Gründen der Sicherheit und der Haftung muss die Lehrperson während Exkursionen und auswärtigen Projektwochen ein Mobiltelefon mitführen.
Die Musikalische Grundschule findet in Beckenried vom 2. Kindergartenjahr bis zur 2. Klasse obligatorisch statt. Die Schule Beckenried strebt damit eine ganzheitliche Bildung, die Förderung des vernetzten Denkens durch die Aktivierung beider Gehirnhälften an, und schafft damit für alle Kinder den Zugang zum Musikunterricht.
Die MUGR-Lehrpersonen vermitteln in ihren Lektionen lebendige, vielseitige und ganzheitliche Erfahrungen mit Musik.

Die Schule Beckenried führt eine eigene Musikschule. Mit den Gemeinden Emmetten und Seelisberg bestehen Anschlussverträge.

Der Musikschulleiter Tobias Loew gibt Ihnen gerne Auskunft. Sie erreichen ihn in der Regel mittwochs und freitags von 9.30 – 11.30 Uhr.

Wer sich zum Musikunterricht anmeldet, verpflichtet sich zum regelmässigen Unterrichtsbesuch und Üben. Ein 30-minütiges instrumentales Training (Anfänger 20 Minuten) an sieben Tagen pro Woche sind Garantie für Erfolg und Fortschritt, Motivation und Freude. Die Eltern unterstützen diesen Einsatz und zeigen Interesse am musikalischen Tun ihres Kindes.

Im Kanton Nidwalden werden die Leistungen der Schülerinnen und Schüler vom Kindergarten an beurteilt. Ab der 3. Klasse erhalten die Lernenden Noten. An der Orientierungsschule werden ebenfalls zweimal jährlich Notenzeugnisse abgegeben. Die Beurteilung ist Thema an jedem Elternabend.

Äpfel sind eine ideale Zwischenverpflegung. Dank der Unterstützung durch den Kanton werden den Schulkindern nach den Herbstferien zu einem sehr günstigen Preis Pausenäpfel angeboten. Die Äpfel werden in einwandfreier Qualität von der Betriebsgemeinschaft Lussi / Zimmermann aus Oberdorf geliefert. Das Angebot mit der Bestellmöglichkeit wird jeweils rechtzeitig bekannt gegeben.
Lehrpersonen verbringen die Morgenpause mit den Kindern im Freien.
Jedes Jahr finden auf verschiedenen Schulstufen Projekttage oder Projektwochen statt, in denen sich die Schülerinnen und Schüler mit einem bestimmten Thema vertiefter befassen. Alle 8 bis 10 Jahre findet ein Gesamtschulanlass statt.

Die Nidwaldner Polizei führt jeweils mit den Schülerinnen und Schülern des 7. Schuljahres einen halben Tag Präventionsarbeit in Stans durch. Dabei erhalten die Lernenden vertieften Einblick in verschiedene Problemsituationen und es werden mögliche Lösungswege aufgezeigt.

Kinder und Jugendliche können im Kanton Nidwalden bei psychomotorischen Schwierigkeiten nach einem Untersuch beim Kinderarzt die Psychomotorik-Therapie im Schulzentrum Turmatt in Stans besuchen. Dieses Angebot ist für die Eltern kostenlos, die Therapie- und Fahrkosten werden durch die Schule übernommen.

Purzelbaum ist ein Projekt für mehr Bewegung und gesunde Ernährung in den Nidwaldner Kindergärten, an welchem auch unsere Schule beteiligt ist. Weitere Informationen finden Sie hier.

In der Adventszeit bietet die Kirche drei Rorategottesdienste in der Pfarrkirche an. Die Eucharistiefeier beginnt jeweils um 6.30 Uhr. Anschliessend wird allen Teilnehmenden im Alten Schützenhauses ein Frühstück serviert.

Die Daten werden unter Veranstaltungen publiziert.

Spielgruppen- und Kindergartenkinder treffen sich im November zum Räbeliechtliumzug.

Das Datum wird auf der Website unter  Veranstaltungen und nähere Infos werden kurz vorher unter Neuigkeiten kommuniziert.

Beim traditionellen Samichlais-Izug am Abend wirkt die ganze Schule mit. Dem Alter entsprechend übernimmt jede Klasse eine Aufgabe. Lehrpersonen begleiten die Kinder und Jugendlichen. Alle Mitwirkenden tragen ein weisses Burdihemd.

Der Anlass findet jeweils am ersten Samstag im Dezember statt. 

Kinder und Jugendliche sollen ausgeschlafen in den Kindergarten und die Schule kommen. Nur wer ausgeruht ist, kann seine volle Leistung erbringen. Grundsätzlich ist Schlafen natürlich etwas sehr Individuelles. Die folgenden Richtwerte geben Eltern eine Orientierung für das Schlafbedürfnis von Kindern:

  •  Kindergartenkinder benötigen elf bis zwölf Stunden
  •  Primarschüler/innen brauchen zehn bis elf Stunden
  •  ORS-Schüler/innen haben neun bis zehn Stunden Schlaf nötig.
Die Schuladministration befindet sich im Westtrakt des Oberstufenschulhauses. Haben Sie Fragen oder Anliegen, die unsere Schule betreffen, Schuladministrationsleiterin Maya Christen gibt gerne Auskunft oder hilft Ihnen weiter. 
Am ersten Schultag beginnt der Unterricht für die Primar - und ORS Schülerinnen und -Schüler um 07.45 Uhr im Klassenzimmer der jeweiligen Klassenlehrperson. Um 08.40 Uhr findet dann eine gemeinsame Eröffnungsfeier auf dem Schulareal oder bei schlechter Witterung in der Turnhalle Isenringen statt.

Der Kindergarten startet um 10 Uhr.
Die geltenden Verhaltensregeln sind in den Klassenzimmern angeschlagen und sind für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich.

Schulhausregeln für Oberstufenschulhaus
Schulhausregeln Primarschulhaus
Schulordnung

Die Schulkommission ist seit dem 01.01.2013 eine ständige Kommission der politischen Gemeinde und besteht aus fünf Mitgliedern. Sie setzt die vorgegebenen strategischen Ziele um und berät den Gemeinderat in bildungspolitischen Fragen.

Die Schulleitung ist für die pädagogische, betriebliche und personelle Leitung, Führung und Entwicklung verantwortlich. Sie vertritt die Schule im Rahmen ihrer Zuständigkeit und in Abstimmung mit der Schulkommission nach aussen.

Die Schulordnung gilt einheitlich für die ganze Schule. Die einzelnen Schulhausregeln beziehen sich auf das entsprechende Schulgebäude. Schulordnung und Schulhausregeln sind auf der Homepage (Primar, Oberstufe) der Schule Beckenried zu finden.

Der Schulpsychologische Dienst führt schulpsychologische Abklärungen durch. Er berät Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrpersonen und Schulbehörden. Lehrpersonen und Eltern können Kinder und Jugendliche mit Schul- oder Erziehungsschwierigkeiten beim SPD anmelden. Die Kosten für die Abklärungen und Beratungen trägt der Kanton. Auskünfte erhalten Sie über die Telefonnummer 041 618 74 10 oder im Internet unter www.nw.ch / Suchwort SPD.
Die Schule Beckenried wird von der Schulpsychologin Teresa Weibel Fritschi betreut.

Jede Schulklasse macht jährlich eine Schulreise. Das Reisegebiet ist grundsätzlich auf die Schweiz begrenzt und der Ausflug ist in der Regel eintägig.
Am letzten Schultag findet um 7.45 Uhr für alle Schülerinnen und Schüler der 1.- 6. Klassen eine ökumenische Abschlussfeier statt. Der Unterricht dauert am letzten Schultag bis 11.00 Uhr.

Jedes Jahr nach den Weihnachtsferien wird der ordentliche Turnunterricht auf die Klewenalp verlegt. In kleinen Gruppen mit zusätzlichen Leiterinnen und Leitern erhalten die Schülerinnen und Schüler Ski- und Snowboardunterricht. Nichtsaisonkarten-Besitzer können jeweils Halbtageskarten zum Spezialpreis von CHF 12.00 pro Nachmittag erwerben. Das Tragen eines Helmes ist obligatorisch.

Montag Kindergarten gross
Dienstag ORS
Donnerstag 3.- 6. Klassen
Freitag 1./2. Klassen

Um die Durchführung zu gewährleisten, sind wir jedes Jahr auf die Begleitung von Eltern angewiesen. Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe. 

Die Schulsozialarbeit Beckenried ist eine eigenständige Fach- und Beratungsstelle für Schüler/-innen, Lehrpersonen, Eltern und weitere Bezugspersonen. Frau Yvonne Mattmann arbeitet als SSA in einem Teilpensum und ist am Dienstag, Mittwochvormittag und Donnerstag erreichbar. Die Schulsozialarbeit ist dem Sozialamt des Kantons Nidwalden angeschlossen.

Kontakt

Yvonne Mattmann
yvonne.mattmann@nw.ch
Der Schulweg liegt im gesetzlichen Verantwortungsbereich der Eltern.
Die 2. bis 4. Klassen werden im Turnus von zwei Wochen jeweils am Dienstagmorgen zum Hallenbad der Schulgemeinde Oberdorf gefahren. Die Schülerinnen und Schüler werden dort von ihrer Lehrperson und der Sportlehrerin, Frau Livia Walker, fachkundig ins Schwimmen eingeführt.
Anliegen, Verbesserungen für das Gestalten des Schullebens sowie Planung und Organisation von Aktionen, Projekten oder Anlässen werden in den beiden Gremien Schülerrat Primar und Schülerrat ORS von Schülerinnen und Schülern diskutiert und bearbeitet. Der Schülerrat ist eine wertvolle Ergänzung zum Klassenrat.
Für Kinder, die in einer bestimmten Entfernung zur Schule wohnen (Berggebiet), wird eine Entschädigung an den privaten Schülertransport bezahlt. Gesuche sind durch die Erziehungsberechtigten beim Schuleintritt an die Schulleitung zu richten.

Ist der Schulweg länger als 2.5 km und besteht die Möglichkeit das Postauto zu benützen, werden die Abonnementskosten von der Schule übernommen.

Im Zyklus 3 wird während sechs Lektionen pro Woche im Selbststudium gearbeitet. Die Lehrpersonen unterstützen die Lernenden in der Planung und Durchführung der Lernarbeit. Die Jugendlichen haben die Möglichkeit, jederzeit Fragen zu stellen und zusätzliche Erklärungen zu erhalten.

In allen Klassen werden im Dreijahresrhythmus während des Schuljahres Fortbildungsabende für Eltern angeboten, sofern genügend Eltern daran teilnehmen. Die Elternabende werden durch eine kompetente Fachperson geleitet.

Das Kursangebot wird Ihnen durch die Klassenlehrpersonen an den Elternabenden vorgestellt. An den Kosten beteiligt sich die Schule. Für die Eltern entsteht ein Beitrag von CHF 50.00

Im Schuljahr 23/24 findet der Kurs für die Eltern der Orientierungsschule statt.

Sowohl die Firma Small-foot als auch das Chinderhuis Nidwalden bieten schulergänzende Betreuung an. Informationen sind direkt bei den Anbietern erhältlich.

Webseiten:

Chinderhuis Nidwalden 

Small-foot

Talentierte Primarschülerinnen und -schüler der Schule Beckenried erhalten die Gelegenheit, an ungefähr zehn Schulnachmittagen ausserhalb der Wochen, während derer das Schulskifahren durchgeführt wird, Skitrainings im Rahmen der Begabtenförderung zu absolvieren.
Telefonnummern Hausdienst  
Peter Niederberger (Chef Hausdienst) 079 757 81 29
Dario von Büren (US- und ORS Schulhaus, Halle Allmend) 079 777 01 73
Alois Ambauen (altes Schützenhaus) 079 403 30 94
Manuel Ambauen (Primarschulhaus, Isenringen) 079 702 15 74

 


Telefonnummern Lehrerzimmer
 
Unterstufenschulhaus (Kindergarten und 1./2. Klassen) 041 624 50 73
Primarschulhaus (3. bis 6. Klassen) 041 624 50 80

 

 

Oberstufenschulhaus                   041 624 50 90

 

 

Schuladministration

041 624 50 70

SSA                                              041 624 50 89
   

 

 

Bibliothek                                    041 624 50 77

 

Im 1.- 6. Schuljahr werden die Kinder in Halbklassen im textilen und nichttextilen Werken unterrichtet.

Im 7. Schuljahr besuchen die Jugendlichen trimesterweise Metall-, Holzunterricht oder textiles Gestalten.

Im 8. Schuljahr können die Jugendlichen wählen, ob sie lieber Textiles Gestalten (Handarbeiten) oder Nichttextiles Gestalten (Werken) besuchen wollen.

Die Kantonspolizei Nidwalden empfiehlt den Schülerinnen und Schüler erst ab der 3. Klasse mit dem Kickboard zur Schule zu kommen. Das Kickboard muss ordnungsgemäss bei den entsprechenden Ständern deponiert werden. Während der Schulzeit gilt auf dem Pausenplatz ein Fahrverbot für sämtliche fahrbare Untersätze.

Die Schule übernimmt bei Diebstahl oder Beschädigungen keine Haftung.

ORS-Schülerinnen und -Schüler, die ausserhalb der Velogrenze wohnen, dürfen das Töffli benützen und es bei der Turnhalle Allmend abstellen.

Lehrpersonen und Schulleitung fördern präventiv ein positives und konstruktives Verhalten in der Schule. Lernende sollen sich in ihren Bedürfnissen ernst genommen fühlen. Abgemachte Verhaltensregeln tragen zum Wohlbefinden aller bei.

Wenn sich Kinder und Jugendliche nicht an Abmachungen halten, suchen die Lehrpersonen zuerst das Gespräch mit den Betroffenen. Sollte bei einem Fehlverhalten eine Konsequenz nötig werden, orientiert sich die Schule Beckenried an den Grundsätzen der Neuen Autorität.

Alle Kinder sind privat durch die obligatorische, persönliche Krankenkasse gegen Unfälle versichert. Eine Schulunfall- sowie Privathaftpflichtversicherung für die Kinder von Seiten der Schule besteht nicht.
Das Tragen des Velohelms wird grundsätzlich für jede Fahrt empfohlen. Auf Ausflügen mit der Schule ist das korrekte Tragen des Velohelms obligatorisch.
Im Frühling findet die Veloprüfung für alle 5. Klassen des Kantons statt. Die Lehrpersonen bereiten ihre Schülerinnen und Schüler in Zusammenarbeit mit den Verkehrsinstruktoren der Kantonspolizei darauf vor. Die praktische Fahrprüfung findet jeweils an einem Samstagmorgen in Stans statt.
Kindern im Zyklus 1, die ausserhalb der Velogrenze wohnen, stehen Abstellplätze beim Unterstufenschulhaus zur Verfügung.

Lernende des Zyklus 2, die ausserhalb der Velogrenze wohnen, dürfen ihr Velo bei der Turnhalle Isenringen abstellen.

Jugendliche der ORS dürfen mit dem Velo zur Schule fahren und ihr Fahrrad beim Velounterstand Oberstufenschulhaus parkieren.

Das Fach Hauswirtschaft heisst gemäss Lehrplan 21 "Wirtschaft, Arbeit, Haushalt" (WAH). Im

8. Schuljahr sind 4 Lektionen WAH für alle Schülerinnen und Schüler obligatorisch. Im 9. Schuljahr ist eine Lektion WAH obligatorisch, drei weitere (inkl. Kochzeit) können als Wahlfach belegt werden.
Alle Abteilungen des Kindergartens besuchen im Verlauf des Schuljahres an vier Tagen den Unterricht im Wald. Genauere Infos erhalten die Eltern am Kindergarten Elternabend.

Die Schülerinnen und Schüler werden jährlich von den Schulzahnärzten Dr. Soyer Gözmen oder Dr. Thomas Amstad untersucht. Die Kosten des Untersuchs trägt die Gemeinde.


In regelmässigen Abständen werden die Primarklassen und Kindergarten durch unsere Schulzahnpflegeinstruktorin Stephanie Pfister besucht. Sie vermittelt den Kindern das notwendige Wissen zur Zahnpflege.

Nidwalden zählt zum Zecken-Gefahrengebiet. Es ist deshalb wichtig, dass man sich bei einem Ausflug in den Wald entsprechend schützt. Einen gewissen Schutz vor Zeckenstichen bietet geschlossene Kleidung (Schuhe, Langarmkleidung und lange Hose). Ausserdem sollte man hohes Gras, Gebüsch und Unterholz so gut es geht meiden. Nach einem Aufenthalt in Zeckenbiotopen sollte man sich zudem gründlich nach Zecken absuchen. Zecken stechen nicht sofort zu, sondern suchen zuerst nach einer geeigneten Körperstelle. Sie bevorzugen Stellen, an denen die Haut sehr dünn ist, so zum Beispiel in den Kniekehlen, in den Leistenregionen und hinter den Ohren. Eine Zecke sollte möglichst rasch entfernt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie hier.

Der nationale Zukunftstag ist ein nationales Kooperationsprojekt für Jugendliche von der 5. bis zur 7. Klasse zwischen Schule, Arbeitswelt und Elternhaus. Mädchen und Jungen lernen Arbeitsfelder ihrer Eltern kennen und machen Erfahrungen für ihre Berufswahl und ihre Zukunft. Weitere Informationen finden Sie hier.

Der Lehrplan 21 unterscheidet drei Zyklen.

  • Zyklus 1: KG & 1./2. Klasse
  • Zyklus 2: 3.-6. Klasse
  • Zyklus 3: 7.-9. Klasse