Verzicht auf Schulzahnkontrolle

Jedes Schulkind hat im Kanton Nidwalden Anrecht auf eine jährliche schulzahnärztliche Detailuntersuchung. Wenn Ihr Kind zur Zeit der Untersuchung bei einem Zahnarzt in Behandlung ist oder wenn soeben eine Behandlung abgeschlossen worden ist, so erübrigt sich eine erneute Untersuchung. Mit Ihrem Einverständnis kann im aktuellen Schuljahr darauf verzichtet werden (gemäss § 132 VSV).

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