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Verzicht auf Schulzahnkontrolle


Jedes Schulkind hat im Kanton Nidwalden Anrecht auf eine jährliche schulzahnärztliche Detailuntersuchung. Wenn Ihr Kind zur Zeit der Untersuchung bei einem Zahnarzt in Behandlung ist oder wenn soeben eine Behandlung abgeschlossen worden ist, so erübrigt sich eine erneute Untersuchung. Mit Ihrem Einverständnis kann im aktuellen Schuljahr darauf verzichtet werden (gemäss § 132 VSV).
Mit diesem Formular können Sie bestätigen, dass Ihr Kind auf diese Kontrolle verzichtet.

Datum: 1. Dez. 2014
Laden: (pdf, 74.5 kB)



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